Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der ScanMos Electronic GmbH sofort ohne Abzug fällig.

(2) Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart, dem Versandziel und Einstellungen im Kundenkonto angeboten werden.

(3) Die ScanMos Electronic GmbH behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten.

(4) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

(5) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist die ScanMos Electronic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.

(7) Die Aufrechnung ist außer bei von ScanMos Electronic GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.